Wichtige Neuigkeiten ab 2027

Digitale Anwesenheitserfassung wird ab 2027 in Mecklenburg-Vorpommern verpflichtend

Mit der fünften Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) kommen neue Anforderungen auf die Träger von Kindertageseinrichtungen zu: Ab 2027 müssen die täglichen An- und Abwesenheitszeiten der betreuten Kinder digital erfasst werden.

Was ändert sich konkret?

Nach § 32 Absatz 1a KiföG M-V sind die Einrichtungsträger ab 2027 dazu verpflichtet, die täglichen An- und Abwesenheitszeiten der Kinder digital zu dokumentieren und die entsprechenden Daten anonymisiert an das zuständige Ministerium zu übermitteln.

Mithilfe dieser präziseren Daten möchte das Land die tatsächliche Nutzung von Betreuungsangeboten besser abbilden. Auf dieser Grundlage sollen künftig sowohl die Betreuungsangebote als auch die Verteilung öffentlicher Mittel bedarfsgerechter und realistischer geplant werden können.

Mit HortPRO frühzeitig vorbereitet sein

HortPRO ist bereits seit Langem erfolgreich in Mecklenburg-Vorpommern im Einsatz. Unsere Software unterstützt Kitas und Horte dabei, ihre täglichen administrativen Aufgaben effizient und zuverlässig zu erledigen – und schafft dadurch mehr Zeit für das Wesentliche: die Betreuung der Kinder.

Mit HortPRO kannst du die täglichen An- und Abwesenheitszeiten unkompliziert digital erfassen und bist bestens auf die neuen Anforderungen des KiföG M-V ab 2027 vorbereitet.

Deine Einrichtung ist in Mecklenburg-Vorpommern?

Lerne HortPRO jetzt kostenlos und unverbindlich kennen

Deine Einrichtung befindet sich in Mecklenburg-Vorpommern und du hast noch Fragen zu den neuen Anforderungen? Oder möchtest du HortPRO unverbindlich kennenlernen?

Dann kontaktiere uns über unser Kontaktformular und vereinbare eine kostenlose Beratung. Wir zeigen dir gerne, wie HortPRO deine Einrichtung im Arbeitsalltag unterstützen kann.

Sascha Evers

Projektleiter